Jahrgangs- |
Unterrichts- |
Intensivierungsstunden |
verpflichtender |
5 |
30 |
jeweils eine Unterrichtsstunde in geteilten Gruppen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und im |
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6 |
32 |
eine Stunde in der zweiten Fremdsprache wird in geteilten Gruppen (ganzjährig) |
ein Nachmittag pro Woche (7. und 8. Stunde) |
7 |
30 |
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8 |
30 |
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9 |
31,5 |
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vierzehntägig Kunstunterricht in der 7. und 8. Stunde; |
10 |
34 |
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zwei Nachmittage (je 7. und 8. Stunde)
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11 |
34 |
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zwei Nachmittage (je 7. und 8. Stunde)
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*Für Schülerinnen und Schüler der musischen Ausbildungsrichtung ist eine weitere Stunde Instrumentalunterricht in allen Jahrgangsstufen verpflichtend. Diese kann an der Schule oder als privater Instrumentalunterricht wahrgenommen werden.
Die Schülerinnen und Schüler der sog. „Forscherklasse“ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 haben verpflichtend eine zusätzliche Stunde Unterricht an einem Nachmittag zum Experimentieren.