… da steckt Musik drin!
Musische Bildung – für die Förderung der sozial-emotionalen und kognitiven Intelligenz sowie der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen
Zu allen Zeiten galt die musische Bildung als ein wichtiger Bestandteil ästhetisch-kultureller Bildung und gehörte zum anerkannten Bildungskanon. Dabei wird mit musischer Bildung zunächst die Musik verbunden, sie umfasst aber ebenso die darstellende Kunst, die Ausdrucks- und Bewegungskunst oder die Sprache.
Am GMI messen wir der musischen Bildung eine besondere Bedeutung zu, weil wir glauben, dass der moderne Mensch im Zeitalter von Technisierung und Digitalisierung Räume benötigt, in denen er seine schöpferische Kraft und seine Kreativität ausleben und erleben kann. Einschlägige Studien beweisen darüber hinaus, dass das praktische Musizieren die sozial-emotionale und kognitive Intelligenz von Kindern und Jugendlichen ebenso fördert wie ihre Persönlichkeitsentwicklung. Diese Chance wollen wir nutzen.
Deswegen machen wir allen unseren Schülerinnen und Schüler vielfältige Wahlkursangebote im musischen Bereich und deswegen haben wir uns auch entschlossen, vom Schuljahr 2022/23 einen musischen Zweig am GMI anzubieten.
Profilmerkmale des Musischen Gymnasiums
Am Musischen Gymnasium haben die Fächer Musik, Kunst und Sport einen höheren Stundenanteil als in den anderen Ausbildungsrichtungen.
Als wesentliches Profilmerkmal der musischen Ausbildungsrichtung ragt die starke Stellung des Faches Musik hervor.
- Von der 5. bis zur 11. Klasse wird Musik durchgehend als zweistündiges Kern- bzw. Vorrückungsfach vertieft unterrichtet.
- Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 5 verpflichtend Unterricht in einem Instrument.
- Mit ihren Instrumenten können die Schülerinnen und Schüler auch in Ensembles mitwirken, z. B. im Schulorchester, in unseren Bigbands oder kleineren Formationen.
„Chor and more“ – der ganzheitliche Ansatz am GMI
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sehen wir Musizieren und Singen in enger Verbindung. Deswegen gehört am GMI zum musischen Profil auch eine Sing- und Musizierstunde in den Jgst. 5 und 6. Der aktive Umgang mit der eigenen Stimme hilft nicht nur dabei, Musiktheorie praktisch zu begreifen; er bietet auch die Chance, sich mit einer geschulten Atemtechnik und sängerisch-aktiver Körperspannung als Person noch bewusster zu erleben und Ich-Stärke zu entwickeln. Und natürlich ermöglicht das gemeinsame Singen im Chor ebenso wie der gemeinsame Auftritt in den Ensembles unvergessliche Gemeinschaftserlebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler des musischen Zweigs haben im Laufe der Jahrgangsstufen 5 bis 11 grundsätzlich gleich viele Unterrichtsstunden wie die Schülerinnen und Schüler der anderen Ausbildungsrichtungen. Die Summe der Wochenstunden pro Jahrgangsstufe ist nur etwas anderes verteilt.
Der wesentliche Unterschied der musischen Ausbildungsrichtung zu anderen Ausbildungsrichtungen besteht darin, dass die MuG-Schülerinnen und Schüler von der Jgst. 5 bis zur Jgst. 11 eine Stunde Instrumentalunterricht und mehr Unterricht in den Fächern Musik, Kunst und Sport erhalten. Darüber hinaus besuchen die Schülerinnen und Schüler am GMI in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zusätzlich jeweils eine Sing- und Musizierstunde.
Die Fremdsprachenfolge am MuG lautet Englisch – Latein. Eine dritte fortgeführte Fremdsprache kann nicht erlernt werden.
Es gelten folgende Unterrichtszeiten:
|
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
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Fachunterricht | 30 | 32 | 30 | 30 | 29,52 | 32 | 33 |
Instrumentalunterricht1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Gesamtstundenzahl | 31 | 33 | 31 | 31 | 30,52 | 33 | 34 |
1 Instrumentalunterricht findet durchgehend und nach Absprache mit den Instrumentallehrkräften am Nachmittag statt.
2 davon 0,5 Stunden „Modul zur Beruflichen Orientierung“ an 5 Workshop-Nachmittagen im Schuljahr
Die festgelegten Unterrichtszeiten
- ermöglichen eine freie Festlegung des Instrumentalunterrichts am Nachmittag in Absprache mit der jeweiligen Instrumentallehrkraft;
- sehen in den Jgst. 5 mit 9 nur einmal regelmäßigen Fachunterricht am Nachmittag vor, nämlich in der Jgst. 6;
- lassen die Teilnahme an freiwilligen Förderkursen am Nachmittag zu;
- erlauben die Teilnahme an freiwilligen Wahlkursen, insbesondere im musischen Bereich (Musikensembles, Theater, künstlerisches Gestalten etc.).
Organisation des Instrumentalunterrichts
Der Instrumentalunterricht wird grundsätzlich von Musiklehrkräften der Schule bzw. angestellten Instrumentallehrkräften in Zweier- oder Dreiergruppen an der Schule erteilt. Er umfasst wöchentlich 45 Minuten und ist in dieser Form für Eltern kostenfrei.
Eine Befreiung vom (schulischen) Instrumentalunterricht ist möglich,
- wenn die Schule in einem bestimmten Instrument keinen Unterricht anbieten kann;
- wenn die Schule zwar Instrumentalunterricht in einem bestimmten Instrument anbieten kann, die Schülerin bzw. der Schüler aber besonders qualifizierten außerschulischen Instrumentalunterricht erhält (Privatunterricht).
Ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung des privaten Instrumentalunterrichts besteht nicht.
Die Bewertung und Benotung der Schülerleistungen im Instrumentalunterricht erfolgt – auch bei Privatunterricht – ausschließlich durch die Musiklehrkräfte unserer Schule.
Zugelassene Instrumente
Folgende Instrumente sind als Pflichtinstrumente am Musischen Gymnasium zugelassen:
- Streichinstrumente:
Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass - Blasinstrumente:
Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Waldhorn, Trompete, Posaune - Tasteninstrumente:
Klavier, Orgel - Saiteninstrumente:
Klassische Gitarre, Harfe
Ab Jahrgangsstufe 8 sind als Ersatz für das bisher erlernte Pflichtinstrument folgende Instrumente zugelassen:
- Blasinstrumente:
Blockflöte (Sopran- und Altflöte), Tenorhorn, Bariton, Euphonium, Tuba - Tasteninstrumente:
Cembalo, Akkordeon (MIII) - Saiteninstrumente:
Laute, Mandoline, Hackbrett, Zither - Perkussion
mit Mallet-Instrumenten
Auf Antrag können ab Jgst. 8 wählbare Pflichtinstrumente auch bereits ab Jgst. 5 erlernt werden.
Das Fach Gesang (statt eines Instruments) ist nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie: Die Schule kann Instrumentalunterricht nur im Rahmen der vorhandenen Lehrerkapazitäten einrichten. Es ist davon auszugehen, dass in der Regel nur für solche Instrumente Unterricht angeboten werden kann, die über einen längeren Zeitraum von einer größeren Zahl an Schülerinnen und Schülern gewählt werden. Die Wahl eines bestimmten Instruments begründet keinen Anspruch auf kostenlosen Unterricht in diesem Instrument.
- Musik als Kern- und Vorrückungsfach mit einer Schulaufgabe pro Schulhalbjahr
- Instrumentalunterricht in Zweier- und Dreiergruppen von der Jgst. 5 an
- Sing- und Musizierstunde in den Jgst. 5 und 6
- mehr Unterricht in Musik, Kunst und Sport
- Latein als zweite Fremdsprache ab Jgst. 6
Weitere Informationen gibt es in unserem Flyer (online Ansicht / Druckvorlage) zum musischen Zweig am GMI sowie unter Fragen und Antworten (FAQs).
Für die Aufnahme in die musische Ausbildungsrichtung sind keine instrumentalen Vorkenntnisse erforderlich. Einzige formale Voraussetzung für den Eintritt in den musischen Zweig ist, dass ein Kind in der Grundschule gute oder sehr gute Leistungen im Fach Musik erbracht hat. Da im Übertrittszeugnis in diesem Jahr keine Note im Fach Musik ausgewiesen wird, stellen die Grundschulen auf Anfrage ggf. eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der Anmeldung am GMI vorgelegt werden muss.
Entscheidend für den Erfolg eines Kindes im musischen Zweig sind Begeisterung für die Musik, eine einschlägige Begabung sowie Freude am Lernen eines Instruments und der feste Wille, kontinuierlich zu üben.
Die Anmeldung zum musischen Zweig erfolgt im Rahmen der regulären Einschreibung. Dabei ist anzugeben,
- ob ein Kind bereits ein Instrument spielt;
- auf welchem Instrument ein Kind Unterricht im musischen Zweig erhalten möchte (es können drei Instrumente und entsprechende Prioritäten angegeben werden);
- ob ein Kind kostenfreien Unterricht an der Schule oder Privatunterricht erhalten soll;
- ob ein Kind ein Leihinstrument benötigt.
Bitte beachten Sie:
- Die Anmeldung zum musischen Zweig ist für Kinder aus dem ganzen Landkreis möglich. Die aktuellen Vorgaben des Landkreises zur Koppelung an ein bestimmtes Gymnasium gelten für musische Schülerinnen und Schüler nicht. Auch können Schülerinnen und Schüler, die eigentlich dem Einzugsgebiet des zukünftigen Gymnasiums Röhrmoos angehören, aber den musischen Zweig wählen, bis zum Ende ihrer Schulzeit am GMI verbleiben.
- Grundsätzlich können sich auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Landkreisen für die Aufnahme in den musischen Zweig bewerben.
- Für Kinder aus dem Landkreis wird Schulwegkostenfreiheit gewährleistet; Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb des Kreisgebiets Dachau können Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, soweit das Gymnasium Markt Indersdorf die im Vergleich zu benachbarten Schulen mit musischer Ausbildungsrichtung nächstgelegene Schule im Sinne des Schülerbeförderungsrechts ist, d. h. mit den geringsten Fahrtkosten erreicht werden kann.
- Für den Fall, dass die Anmeldezahlen für das Musische Gymnasium sehr hoch sind und die Kapazitäten der Schule überschreiten, wird es ein Auswahlverfahren geben. Dabei werden Kriterien wie soziale Umstände, musikalische Kompetenzen etc. berücksichtigt. Entsprechende Informationen werden ggf. zeitnah nach der Anmeldung gegeben.