Über das Oskar-Karl-Forster-Stipendium können bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler einmalige Beihilfen beziehen, sei es zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden, sei es zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden.
Die nötigen Unterlagen finden Sie hier: