Die Mitglieder des Elternbeirats werden für zwei Jahre direkt von den Eltern gewählt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahl des Elternbeirats sind in § 13 und 14 der Schulordnung (BaySchO) geregelt.

Personen auf dem Bild von links nach rechts:
Oliver Stephan (stellvertr. EB-Vorsitzender), Bettina Borgdorf, Elisabeth Lochner (EB-Vorsitzende), Nina Reiser, Tim Schumann
mittlere Reihe von links nach rechts:
Lydia Holzinger, Sandra Braun, Tina Wimmer, Jenny Goschke
hintere Reihe von links nach rechts:
Tobias Kemme, Alexander Bakomenko, Doris Wallner (stellvertr. EB-Vorsitzende)
Der Elternbeirat ist zu erreichen per mail unter:
Aufgabe des Elternbeirats ist es, das „Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren“ (Art. 65 Abs.1 Satz 3 Nr. 2 BayEUG). Der Elternbeirat am GMI nimmt all seine gesetzlich geregelten Mitbestimmung- und Mitwirkungsrechte wahr und adressiert Anliegen der Eltern. Der Elternbeirat bemüht sich, immer „nah dran“ zu sein am Schulgeschehen und dadurch Ansprechpartner sein zu können für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitung. Es ist uns ein Anliegen, das Miteinander der Erziehungspartner Schule und Elternhaus zu stärken, um mitzuhelfen möglichst gute Voraussetzungen für den Prozess des Lernens, der Erziehung und Bildung für unsere Kinder zu schaffen.
Weitere Informationen:
Rechte und Aufgabender Eltern und Elternvertretung in der Schule
Der Elternbeirat des GMI ist Mitglied bei der LEV Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern e.V. (www.lev-gym-bayern.de).