Die Mitglieder des Elternbeirats werden für zwei Jahre direkt von den Eltern gewählt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahl des Elternbeirats sind in § 13 und 14 der Schulordnung (BaySchO) geregelt.
Personen auf dem Bild von links nach rechts:
obere Reihe: Tina Wimmer, Tom Westermair, Oliver Stephan (stellvertretender Vorsitzender)
mittlere Reihe: Doris Wallner (stellvertretende Vorsitzende), Jenny Goschke, Sandra Schübler
untere Reihe: Elisabeth Lochner (Elternbeiratsvorsitzende), Bettina Borgdorf, Nina Reiser, Alexander Bakomenko
nicht auf dem Bild: Tim Schumann
Der Elternbeirat ist zu erreichen per mail unter:
Aufgabe des Elternbeirats ist es, das „Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren“ (Art. 65 Abs.1 Satz 3 Nr. 2 BayEUG). Der Elternbeirat am GMI nimmt all seine gesetzlich geregelten Mitbestimmung- und Mitwirkungsrechte wahr und adressiert Anliegen der Eltern. Der Elternbeirat bemüht sich, immer „nah dran“ zu sein am Schulgeschehen und dadurch Ansprechpartner sein zu können für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitung. Es ist uns ein Anliegen, das Miteinander der Erziehungspartner Schule und Elternhaus zu stärken, um mitzuhelfen möglichst gute Voraussetzungen für den Prozess des Lernens, der Erziehung und Bildung für unsere Kinder zu schaffen.
Weitere Informationen:
www.km.bayern.de/download/19559_Schule-und-Familie_2022.pdf
Der Elternbeirat des GMI ist Mitglied bei der LEV Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern e.V. (www.lev-gym-bayern.de).