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Krankmeldung

Kann Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung die Schule nicht besuchen, müssen Sie dies umgehend melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Elternportal. Bei einer elektronischen Krankmeldung müssen Sie keine schriftliche Entschuldigung nachreichen.

In besonderen Fällen können Sie Ihr Kind unter der Telefonnummer 08136 8088-212 im Schülersekretariat krankmelden. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Entschuldigung einreichen.

Beurlaubung

In begründeten, vorher absehbaren Fällen können Schülerinnen und Schüler auf Antrag eines Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Den Antrag können Sie auf zwei Arten einreichen:

Am einfachsten erfolgt die Beantragung der Beurlaubung mittels des Moduls „Beurlaubungen“ im Elternportal. Die Anträge sind hier grundsätzlich rechtzeitig (mit mindestens fünf Unterrichtstagen Vorlauf) und mit kurzer Begründung einzureichen. Über das Elternportal erhalten Sie dann auch eine Rückmeldung über die Genehmigung bzw. Ablehnung des Antrages.

Bei kurzfristigen Beurlaubungen füllen Sie bitte das entsprechende Formular (bitte hier klicken) aus und geben dieses im Direktorat (StDin Kiening) ab.

Beurlaubungen zu Zeiten angekündigter Leistungsnachweise sind in der Regel nicht möglich.

Gemäß § 20 Abs. 3 BaySchO können Beurlaubungen nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Hierzu gehören z. B. zum Beispiel ein Schulbesuch im Ausland, die Feier der Firmung oder der Konfirmation oder ein nicht anders zu terminierender Arztbesuch, nicht aber Reise- oder Urlaubstermine außerhalb der unterrichtsfreien Zeit. Insbesondere im Falle einer Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland sollten Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen.

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