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Ein Beurlaubungsantrag wird benötigt, wenn Schüler in begründeten, vorher absehbaren Fällen vom Unterricht befreit werden sollen. Dazu gehören zum Beispiel ein Schulbesuch im Ausland, die Feier der Firmung oder der Konfirmation oder ein nicht anders zu terminierender Arztbesuch, nicht aber Reise- oder Urlaubstermine außerhalb der unterrichtsfreien Zeit.

Zum Herunterladen des Formulars bitte hier klicken.

Bitte beachten Sie:

Eine Beurlaubung kann nur auf schriftlichen Antrag an das Direktorat (StDinKiening) – bei Oberstufenschülern an den zuständigen Oberstufenkoordinator – ausgesprochen werden. An Tagen mit angekündigten Leistungserhebungen ist eine Beurlaubung grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne eines reibungslosen Verfahrens und eines vertrauensvollen Miteinanders von Schule und Elternhaus bitten wir Anträge auf Beurlaubung rechtzeitig vorzulegen. Termin- bzw. Teilnahmezusagen dürfen erst dann gemacht werden, wenn die Beurlaubung erteilt wurde. Insbesondere im Falle einer Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland sollten Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen.

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