FAQs – spezielle Fragen, spezielle Antworten
Für den Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 des musischen Zweigs sind keine instrumentalen Vorkenntnisse und kein musiktheoretisches Wissen erforderlich. Es können sich also auch Schülerinnen und Schüler anmelden, die noch kein Instrument spielen. Einzige formale Voraussetzung für den Eintritt in den musischen Zweig ist, dass ein Kind in der Grundschule gute oder sehr gute Leistungen im Fach Musik erbracht hat. Da im Übertrittszeugnis in diesem Jahr keine Note im Fach Musik ausgewiesen wird, stellen die Grundschulen auf Anfrage ggf. eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der Anmeldung am GMI vorgelegt werden muss.
Entscheidend für den Erfolg eines Kindes im musischen Zweig sind Begeisterung für die Musik, eine einschlägige Begabung, Freude am Lernen eines Instruments und der feste Wille, kontinuierlich zu üben.
Nein. Es ist zwar keineswegs hinderlich, wenn Ihr Kind instrumentale Vorkenntnisse mitbringt, es kann aber auch in der Jahrgangsstufe 5 neu mit dem Instrumentalunterricht begonnen werden.
Leihinstrumente können nach Voranmeldung und Absprache von der Schule gestellt werden.
Sofern das Instrument ein am Musischen Gymnasium zugelassenes Instrument ist, kann der Unterricht darin natürlich weitergeführt werden. Am Musischen Gymnasium muss Ihr Kind nur ein Instrument erlernen; dies ist dann das Pflichtinstrument, mit dem auch bei den benoteten Vorspielen musiziert wird. Von der Jahrgangsstufe 8 an ist ein Wechsel von einem Instrument zu einem anderen am Musischen Gymnasium zugelassenen Instrument möglich.
Grundsätzlich sollte das Instrument gewählt werden, das dem Kind mehr Freude bereitet. Das muss nicht immer das Instrument sein, welches man am längsten spielt. Vielleicht kann hier der Privatlehrer mit Rat und Tat zur Seite stehen?
Von der Jahrgangsstufe 8 an ist ein Wechsel von einem Instrument zu einem anderen am Musischen Gymnasium zugelassenen Instrument möglich.
Ihr Kind sollte täglich am Instrument üben, um einen stetigen Lernerfolg zu erzielen. Für den Anfang sollten regelmäßig 20 bis 30 Minuten konzentriertes Üben eingeplant werden.
Je nach Instrument kann Ihr Kind im Rahmen des Wahlunterrichts an den verschiedenen angebotenen Ensembles teilnehmen.
Am Musischen Gymnasium wird die Gesamtnote im Fach Musik zu gleichen Teilen aus den beiden Bereichen „Klassenunterricht“ (einschließlich Gesang) und „Instrument“ gebildet.
Nein. Schülerinnen und Schüler des musischen Zweigs lernen stets die Sprachen Englisch und Latein. Diese Regelung betrifft ausnahmslos alle Musischen Gymnasien in Bayern.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler des musischen Zweigs auf Antrag der Eltern und nach Genehmigung des Antrags durch die Schulleitung bis zum Ende der siebten Klasse den musischen Zweig verlassen und einen anderen Ausbildungsgang wählen. Der Wechsel kann immer nur zu Beginn eines Schuljahres stattfinden.
Ab der Leistungs- bzw. Qualifikationsstufe – also ab der Oberstufe – wird nicht mehr nach Ausbildungsrichtungen unterschieden. Stattdessen wird der Unterricht im Kurssystem erteilt, in dem die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Möglichkeiten haben, fachliche Schwerpunkte zu setzen. Die Wahl der Kurse für die Oberstufe erfolgt im Laufe der Jahrgangsstufe 11, die endgültige Wahl der Abiturfächer erst in der Jahrgangsstufe 13. Sport ist in der Kursphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13 Pflicht. Darüber hinaus müssen sich die Schülerinnen und Schüler zwischen Musik und Kunst entscheiden; im gewählten Fach können sie Abitur machen, müssen aber nicht. Kunst, Sport). Darüber hinaus können bei Wahl von Musik als Abiturfach auch praktische Leistungen in einem Instrument oder im Gesang in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Grundsätzlich nicht. Sofern kein eigener und damit eigens zu bezahlender Privatunterricht gewünscht wird, ist der Instrumentalunterricht in Kleingruppen für Eltern kostenfrei.