Am GMI unterscheiden wir verpflichtend zu belegenden und freiwillig wählbaren Unterricht.
Zum Pflichtunterricht gehören neben den Fachunterrichtsstunden verpflichtend zu belegende Intensivierungsstunden in den Jgst. 5 und 6.
Zum freiwillig wählbaren Unterricht gehören vielfältige Wahlunterrichtsangebote. Dazu kommen vielzählige Förderstunden in verschiedenen Fächern und mit unterschiedlichem Profil in den Jgst. 5 mit 8 sowie die Individuelle Lernzeit (ILZ) in den Jgst. 9 und 10.
Folgende Tabelle gibt einen genaueren Überblick über den Pflichtunterricht:
G9 | G8 | |||||
Jahrgangsstufe | 5 | 62 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Fachunterrichtsstunden |
291 |
302 |
30 | 30 | 34 | 34 |
Verpflichtend zu belegende Intesivierungsstunden |
Mathematik |
Deutsch/Englisch3 |
./. | |||
Verpflichtend zu besuchende Unterrichtsstunden |
30 | 32 | 304 | 30 | 34 | 34 |
Stundenplanregelung |
1 Nachmittag |
2 Nachmittage mit Doppel- stunde |
2 Nachmittage mit Doppel- stunde |
|||
Wahlunterricht, freiwillige belegbare Intensivierungs- stunden, ILZ |
nach Angebot der Schule5 |
1 Jeweils eine der 5 Wochenstunden in den Fächern Deutsch und Englisch wird in geteilten Gruppen unterrichtet.
2 Das Fach Informatik und zwei weitere Sportstunden werden jeweils halbjährlich doppelstündig unterrichtet.
3 Die Fächer Deutsch und Englisch werden jeweils halbjährlich intensiviert.
4 Zusätzlich belegt jede/r Schüler/in einen Kurs zum 10-Finger-Tastschreiben. Der Kurs umfasst 5 Doppelstunden am Nachmittag; die Anmeldung erfolgt individuell zu Schuljahresbeginn.
5 Das Angebot der Schule wird in Abhängigkeit von Budget und Personalversorgung sowie von der Nachfrage der Schülerinnen und Schüler jährlich neu zusammengestellt. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 hat jeder Schüler Anspruch auf maximal zwei Intensivierungsstunden.