Am GMI unterscheiden wir verpflichtend zu belegenden und freiwillig wählbaren Unterricht.
Zum Pflichtunterricht gehören neben den Fachunterrichtsstunden verpflichtend zu belegende Intensivierungsstunden in den Jgst. 5 mit 8 und in Jgst. 8 eine weitere Wahlpflichtstunde.
Zum freiwillig wählbaren Unterricht gehören vielfältige Wahlunterrichtsangebote. Dazu kommen Förderangebote wie die freiwilligen Intensivierungsstunden in den Jgst. 5 mit 7, Förderstunden in der Jgst. 8 sowie die Individuelle Lernzeit (ILZ) in den Jgst. 9 und 10.
Folgende Tabelle gibt einen genaueren Überblick über den Pflichtunterricht:
G9 | G8 | |||||
Jahrgangsstufe | 5 | 62 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Verpflichtend zu belegende Intesivierungsstunden |
Mathematik |
./. |
Englisch 2. FS |
Mathematik Französisch- Konversation für F3-Schüler |
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Wahlpflichtfach | 1 Std. Wahl- unterricht nach Angebot der Schule4/5 (nicht für F3-Schüler) |
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Verpflichtend zu besuchende Unterrichtsstunden |
301 | 303 | 32 | 34 | 34 | 34 |
Stundenplanregelung |
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1 Nachmittag mit Doppel- stunde |
2 Nachmittage mit Doppel- stunde |
2 Nachmittage mit Doppel- stunde |
2 Nachmittage mit Doppel- stunde |
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Wahlunterricht, freiwillige belegbare Intensivierungs- stunden, ILZ |
nach Angebot der Schule2 |
1 In den Fächern Deutsch und Englisch wird jeweils eine von 5 Wochenstunden in geteilten Gruppen unterrichtet.
2 Gilt ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler des G9 im Schuljahr 2018/19.
3 Das Fach Informatik und zwei zusätzliche Sportstunden werden jeweils halbjährlich doppelstündig unterrichtet.
4 In den Jahrgangsstufen 5 mit 7 besuchter Zusatzunterricht wird auf Antrag angerechnet.
5 Das Angebot der Schule wird in Abhängigkeit von Budget und Personalversorgung sowie von der Nachfrage der Schülerinnen und Schüler jährlich neu zusammengestellt. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 hat jeder Schüler Anspruch auf maximal zwei Intensivierungsstunden.